Jetzt von der Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien profitieren!
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen können seit Anfang 2020 verbesserte Förderkonditionen in Anspruch nehmen, wenn Sie in neue Heizungsanlagen investieren, die erneuerbare Energien nutzen.
Anträge können über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Wichtig: Die Antragsstellung muss vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages erfolgen! Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Grundsätzlich ist die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ebenfalls möglich, solange die Gesamtsumme nicht die Summe der förderfähigen Kosten übersteigt.
Gerne beraten wir Sie und geben Ihnen einen Überblick über Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin: 0421 490036